Eignungsprüfung Level 1 zu 2

Prüfungsbeschreibung:

Die Eignungsprüfung Level 1 zu 2 überprüft die erlernten Basiskenntnisse in der Seilzugangs- und Positionierungstechnik des Teilnehmers. Geprüft werden die theoretischen und praktischen Inhalte der Seilzugangskategorie 1.

Ziel der Eignungsprüfung ist es, dass auch Berufsgruppen, die nicht auf die Mindesteinsatzzeiten in Ihrem Berufsleben kommen ihre theoretische und praktische Erfahrung für die Legitimation zur Zulassung an einer Ausbildung zum Höhenarbeitenden Level 2 nachweisen können. Dabei müssen die Teilnehmer die  Prüfungskommission überzeugen, dass Sie sicher am Seil auf- und absteigen, Hindernisse im Seil überwinden oder eine Rettung unter Anleitung eines  Aufsichtsführenden Höhenarbeiters Level 3 durchführen können. Des Weiteren müssen Sie potenzielle Gefahren erkennen können und von einem sensibilisierten und sicheren Umgang mit Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz überzeugen. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich der Teilnehmer der anspruchsvollen Aufgabe im Geltungsbereich der Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung bewusst ist. Dies dient der Minimierung von potenziellen Gefahren und somit der Erhöhung der Qualität des Arbeitsschutzes im absturzgefährdeten Bereich, damit hier der eigentlichen Arbeit nach geltendem Regelwerk nachgegangen werden kann.

Eignungsprüfung Level 1 zu 2

Prüfungskennnisse:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Material- und Gerätekunde
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Anlegen und Tragen von PSAgA sowie Partnercheck
  • Gefahren in geologischen Umgebungen bei Anwendung von SZP
  • Vermeidung von Steinschlag bei Anwendungen von SZP
  • Anschlagpunkte und -techniken nach Vorgabe Aufsichtsführenden Höhenarbeiters
  • Sturzphysik (Fallfaktoren, auf den Körper einwirkende Kräfte etc.)

  • Knotenkunde
  • Anwendungstechniken SZP Level 1 (alle Positionierungsverfahren im Senkrechten im speziellen Auf- und Abseilen, Seilwechsel, Überwinden von Hindernissen)

  • Erste Hilfe bei Arbeiten in Höhen und Risikofaktor Hängetrauma
  • Aktive Rettung nach unten (unter Anleitung Aufsichtsführenden Höhenarbeiters)
  • Passive Rettung durch ablassen (unter Anleitung Aufsichtsführenden Höhenarbeiters)

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahr
  • Nachweis der arbeitsmedizinischen Untersuchung Arbeiten mit Absturzgefahr (ehemals G 41 Untersuchung, nicht älter als 3 Jahre)
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
  • Fachkundenachweis Level 1
  • Gültige Wiederholungsunterweisung
  • geprüfte PSAgA nach DGUV-G 312-906

Richtlinien:

  • RAL-GZ 963
  • TRBS 2121 Teil 3
  • DGUV-I 212-001
  • DGUV-I 204-011

Kursdauer und Gültigkeit:

  • Dauer: 8 Stunden

  • Gültigkeit: 12 Monate

Erwerb des Fachkundenachweises:

Die Prüfung umfasst eine 8-stündige Prüfung in Theorie und Praxis.

Mit Erhalt des Fachkundenachweis, welcher mit erfolgreichem Bestehen der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung des Kurses erworben werden kann, erhält der Kursteilnehmer die Wiederholungsunterweisung für Höhenarbeitende Level 1, sowie die Legitimation zur Anmeldung an der Ausbildung zum Höhenarbeitende Level 2.

Das Zertifikat wird im Zertifizierungsprozess zum Erwerb des RAL-GZ-963 von der Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung e.V. anerkannt.

Gütezeichen RAL-GZ 963, Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung e.V.

Ausbildungen erfolgen nach RAL-Richtlinien

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